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AGB, Geschäfts- und Lieferbedingung

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verkaufsverträge der audiowerk GmbH, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich beanstandet oder zurückgewiesen werden. Einkaufsbedingungen des Käufers wir hiermit widersprochen. Eine allfällige Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer der nachfolgenden Bestimmungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
 

2. Angebote / Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Kaufverträge gelten erst als zustande gekommen, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt oder die Ware ausgeliefert wurde.
 

3. Lieferfristen und Liefermengen

Lieferungen erfolgen in der Regel innert 24-48 Stunden (Lagerware) ab Bestellungseingang ab unserem Lager in Otelfingen. Kommunizierte Lieferfristen haben reinen Informationscharakter und sind unverbindlich. Für unvorhergesehene Verzögerungen wird keine Verantwortung übernommen. Ansprüche des Kunden wegen verspäteter oder ausgebliebener Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Verrechnung von Umtriebskosten durch den Käufer sind ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 

4. Versand / Transportrisiko

Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur gehen alle Risiken direkt an den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung ohne Verrechnung der Transportkosten an den Empfänger erfolgt. Die Versicherung gegen jegliches Risiko ist Sache des Käufers. Transportschäden oder Verluste sind durch den Empfänger umgehend beim zuständigen Transportunternehmen zu melden. Mehrkosten für Express-Sendungen gehen zu Lasten des Kunden. audiowerk GmbH bestimmt die Art des Versandes und ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
 

5. Fehllieferungen / Rückgabe / Retouren

Die Rücknahme oder der Austausch von nachweislich falsch gelieferten Produkten (falscher Artikel, Fehlmenge) erfolgt nur nach vorangehender Vereinbarung mit audiowerk GmbH, wobei grundsätzlich nur fabrikneue Produkte in unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen werden können. Bei einer durch audiowerk GmbH bestätigten Rücksendung müssen seitens Kunde die entsprechende Rechnungs- oder Lieferscheinnummer angegeben werden. Retouren werden durch audiowerk GmbH geprüft und festgestellte Abweichungen zum Originalzustand dem Kunden zurückgemeldet. Wertverminderungen bei nicht als fabrikneu einzustufenden Produkten werden der Gutschrift in Abzug gebracht (z. Bsp. beschädigte Verpackung, Klebspuren auf Verpackungen, usw.). Abweichungen bei Chargennummern berechtigen nicht zur Rücksendung. Fehllieferungen sind umgehend nach Erhalt der Ware an uns zu melden. Unter besonderen Umständen und in Ausnahmefällen nimmt die audiowerk GmbH auch bereits fakturierte Ware retour. Dabei wird dem Kunden eine Wertminderung von mindestens 25% belastet. Solche ausserordentlichen Retournierungen von Handelswaren sind ausschliesslich nach vorheriger Absprache und mit schriftlichem Einverständnis der audiowerk GmbH statthaft. In dieser schriftlichen Autorisierung wird bestätigt, zu welchen Konditionen Ware retourniert werden kann. In jedem Fall werden zusätzlich zu der vorgängig aufgeführten Wertminderung bei Rücksendung auch die anfallenden Kosten für Mängel bei der retournierten Ware (Beschädigungen, fehlende Verpackung, fehlende Betriebsanleitung, usw.) geltend gemacht. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden retourniert. Waren welche extra für den Käufer beim Hersteller im Ausland bestellt wurden (Spezialbestellungen, projektbezogene Grossmengen, keine Lagerartikel) können nicht retourniert und gutgeschrieben werden. Produkte mit Chargennummer können jeweils nur zurückgenommen werden, sofern die gelieferte Charge noch aktuell ist und sich im Verkauf befindet.
 

6. Technische Änderungen

Technische Änderungen durch den Hersteller sind möglich und können ohne Vorankündigung eingeführt werden. Technische Daten in Preisliste, Katalog oder Webauftritt gelten rein zur Information und sind unverbindlich.
 

7. Reklamationen

Reklamationen müssen uns innert einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Falls nötig ist uns Gelegenheit zu bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung beim Kunden zu überprüfen. Wird eine Reklamation von audiowerk GmbH als begründet anerkannt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für die mangelhafte Ware Ersatz in derselben bestellten Qualität zu liefern oder den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Jede weitere Haftung unsererseits ist ausdrücklich wegbedungen.
 

8. Preise und Zahlungskonditionen

Unsere Preise gelten ab unserem Lager ohne Verpackung und Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen lauten, falls nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungskonditionen. Zu Teilzahlungen ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten. Die Verrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Unberechtigte Abzüge werden nachfakturiert. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Preisänderungen vorbehalten (insbesondere aufgrund von Währungsschwankungen, Verteuerungen aufgrund Rohstoffknappheit, usw.).
 

9. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird dem Käufer ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 8% pa., Mahngebühren (mind. CHF 30.00) sowie sämtliche allfälligen Folgekosten belastet.
 

10. Gewährleistung / Herstellergarantie

Auf Material- und Konstruktionsfehler gewährt audiowerk eine Gewährleistung von 6/12/24 Monaten ab Rechnungsdatum, abhängig vom gelieferten Produkt (wird auf der Rechnung ausgewiesen). Weitere Informationen zu den Gewährleistungsbestimmungen sind in der jeweiligen Geräteverpackung zu entnehmen. Der Lieferant verpflichtet sich alle Teile die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich zu ersetzen. Der Lieferant trägt nur die Kosten, welche durch die Reparatur der schadhaften Teile in seinem Servicecenter entstehen. Anfallende Transportkosten (inkl. Rücksendung nach der Reparatur) gehen in jedem Fall zulasten des Bestellers. Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Anwendung und Fehlbedienung, Missachtung von Bedienungs-/ Betriebsvorschriften, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Lieferanten ausgeführten Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Beansprucht der Käufer eine abweichende und vom Hersteller publizierte Garantiebedingung, wird die Ware direkt an den Hersteller weitergeleitet und die kompletten Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat die von audiowerk gelieferten, erarbeiteten oder installierten Produkte umgehend zu prüfen und bestehende Mängel bis spätestens 7 Tage nach Eingang / Fertigstellung der Produkte der Firma audiowerk GmbH schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die trotz der sorgfältigen Überprüfung nicht binnen dieser Frist bemerkt werden konnten, müssen unverzüglich nach deren Feststellung an audiowerk GmbH schriftlich gemeldet werden. Nachbesserungen und Reparaturen von mangelhaften Produkten durch audiowerk GmbH sind zulässig. Der Kunde kann auch zur selbständigen Behebung der Mängel unter Beratung von audiowerk GmbH angewiesen werden, sofern ihm dies zugemutet werden kann oder eine Demontage und Rücksendung vom fehlerhaften Produkt an audiowerk GmbH nicht möglich ist (z. Bsp. fest eingebrachte Beleuchtung, LED-Bänder, usw.). Bei eigenmächtig vorgenommenen Reparaturarbeiten ohne vorgängige Rücksprache mit audiowerk GmbH lehnen wir jegliche Haftung oder eine allfällige Kostenübernahme ab. Der Kunde kann weder Wandelung noch Minderung des Vertrages aufgrund mangelhafter Produkte geltend machen, sofern audiowerk GmbH entsprechende Massnahmen zur Nachbesserung der gerügten Lieferung / Dienstleistung ergreift oder die Gewährleistungsansprüche aufgrund normaler Produktionsabweichungen nicht gerechtfertigt sind. Wird ein mangelhaftes Produkt entgegen den Instruktionen von audiowerk GmbH durch den Kunden benutzt, lehnt audiowerk GmbH jegliche Gewährleistung und Haftung ab. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Anwendung und Fehlbedienung, Missachtung von Bedienungs-/ Betriebsvorschriften, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Witterungseinflüsse, mangelhafter, nicht vom Lieferanten ausgeführten Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.
 

11. Höhere Gewalt

Der Eintritt von Umständen, welche die vertragsgemässe Abwicklung verunmöglichen, wesentlich erschweren oder als für uns im Vergleich mit den Umständen, wie sie beim Vertragsabschluss herrschten, nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, werden nebst den üblichen als Fälle höherer Gewalt betrachtet und entbinden uns ganz oder teilweise von den eingegangenen Lieferungsverpflichtungen. Sie berechtigen uns, die Lieferfristen hinauszuschieben oder die Lieferung ganz zu unterlassen, ohne dass daraus dem Käufer irgendwelche Entschädigungs- oder andere Ansprüche uns gegenüber entstehen.
 

12. Haftung

Grundsätzlich haftet audiowerk GmbH nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, oder Imageeinbussen, die durch eine Beratung, Dienstoder Sachleistung beim Kunden eintreten. In jedem Fall ist die Haftung der Firma audiowerk GmbH auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass audiowerk für einen Datenverlust und daraus resultierende Schäden keine Haftung übernimmt, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird und der Besteller durch Bereithalten der Daten in maschinenlesbarer Form sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
 

13. Anwendbares

Recht Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird ausschliesslich Otelfingen / Dielsdorf ZH vereinbart.
 

14. Änderungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch audiowerk GmbH geändert oder ersetzt werden. Es erfolgt keine vorgängige schriftliche Information an den Kunden.
 
 
Otelfingen, im Januar 2016
Ersetzt alle früheren Ausgaben
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